Für alle Rechtsfreaks
Es handelt sich hier um eine Frage des Urheberrechts. Für das internationale Urheberrecht gilt das Territorialitätsprinzip. Das Urheberrecht an einem Computerprogramm besteht nicht aus einem einheitlichen Recht, welches sich nach der Rechtsordnung der ersten Veröffentlichung oder nach "einer" sonstigen Rechtsordnung richtet. Vielmehr gilt, das der Urheber Inhaber einer Vielzahl von nationalen Urheberrechten ist, welche sich nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung richten. "Das" Urheberrecht setzt sich also aus einem Mosaik nationaler Urheberrechte zusammen. Das Territorialitätsprinzip ist nach Ansicht der meisten Urheberrechtsautoren Artikel 5 Absatz 2 der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) zugrunde gelegt. Die RBÜ hat derzeit 155 Mitgliedstaaten, unter anderem auch alle Mitglieder der europäischen Union sowie der USA. Dementsprechend handelt es sich bei dem Territorialitätsgrundsatz um ein weltweit anerkanntes Rechtsprinzip. Es besagt, das stets deutsches Urheberrecht anwendbar ist, sofern eine dem Rechtsinhaber vorbehaltende Handlung auf dem deutschen Territorium stattfindet, d.h. z.B. eine Programmkopie hergestellt oder verbreitet wird oder im Internet öffentlich zugänglich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Urheber seinen Sitz in einem anderen Staat hat, oder der Upload in einem anderen Staat vorgenommen wird. Durch den Verkauf (die Verbreitung) der Software begeht SOE eben eine solche Handlung auf deutschem Boden, somit
gilt für alle urheberrechtlichen Fragen in Deutschland also deutsches Urheberrecht (Urheberrechtstatut). Hiervon kann auch durch vertragliche Regelungen nicht abgewichen werden. Das Urheberrechtsstatut ist zwingend.
Da es sich bei EQ2 um ein "Werk" handelt das unter das RBÜ fällt gehe ich davon aus, das hier auch das o.g. Recht greift. :-D
Somit würde hier das deutsche Urheberrecht greifen.
Aber - wie gesagt - das kommt im Falle der Platinseller ja gar nicht zum tragen, weil sie an der Software ja nichts ändern und diese auch nicht zum Verkauf bieten, sondern lediglich eine Dienstleistung, die auf der Software beruht. Und das ist definitiv nicht strafbar und steht auch nirgends in der EULA oder im Vertrag oder sonstwo.